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steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung

ab 2022 möglich - Details nachfolgend

07-02-2022 | gstoettner-partner.at

Die Steuerreform sieht vor, dass es ab 2022 möglich ist, Mitarbeiter einkommensteuerfrei am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen (§ 3 Abs 1 Z 35 EStG). Konkret muss die Gewinnbeteiligung allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden. Die Beteiligung pro Person darf im Jahr 3.000 € nicht übersteigen. Die Gewinnbeteiligung darf nicht statt des bisher gezahlten Arbeitslohns, sondern nur zusätzlich dazu ausbezahlt werden und muss an objektivierbare Erfolgszahlen des Unternehmens geknüpft sein (z.B. Gewinn, Umsatz, Betriebsergebnis). Die gewährten Gewinnbeteiligungen sind nur maximal bis zur Höhe des Vorjahresergebnisses vor Zinsen und Steuern von der Einkommensteuer befreit, übersteigt der Betrag den Vorjahresgewinn, muss dieser zum Tarifsatz versteuert werden.

Wichtig ist: Die Abgabenbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen gilt nur für die Einkommensteuer. Beiträge für die Sozialversicherung, DB, DZ oder Kommunalsteuer sind leider auch bei Inanspruchnahme der Befreiung zu entrichten.

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