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DB-Senkung ab 2023 möglich

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) wird ab 2025 generell von 3,90 % auf 3,70 % vermindert. Möchten Sie für Ihr Unternehmen die Reduktion vorziehen und schon für die Jahre 2023 und 2024 umsetzen, muss eine lohngestaltende Vorschrift vorliegen, welche diese Reduktion vorsieht. 

29-11-2022 | gstoettner-partner.at

Als lohngestaltende Vorschrift gelten bspw. ein Kollektivvertrag, eine kollektivvertraglich ermächtigte Betriebsvereinbarung oder die innerbetriebliche Festlegung für alle Arbeitnehmer oder eine sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppe.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat in einer Anfragebeantwortung zur DB-Senkung überraschend großzügig ausgeführt, dass die Reduktion per 1.1.2023 wie folgt möglich ist (dies somit als lohngestaltende Vorschrift gilt):

  • Die Reduktion von 3,90 % auf 3,70 % gilt für alle Beschäftigten, für die ein DB zu entrichten ist (auch für freie Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer).
  • Die Verringerung des Beitrags kann auch durch einen einfachen internen Aktenvermerk im Betrieb umgesetzt werden. Es ist nicht einmal eine Information an die Mitarbeiter und somit auch kein Vermerk am Lohnabrechungsbeleg erforderlich. Der interne Aktenvermerk dient lediglich für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen.

Im Anhang übermitteln wir Ihnen eine Word-Vorlage für den internen Aktenvermerk. Sollten Sie die DB-Senkung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie die Vorlage mit den Unternehmensdaten auszufüllen und uns, aus Dokumentationszwecken, eine/n Kopie/Scan des Aktenvermerkes zukommen zu lassen. Dann kann für Ihr Unternehmen in der Personalverrechnung bereits ab 1.1.2023 der verminderte DB-Beitragssatz von 3,70 % angewendet werden.

 

Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne.

 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ihr G&P-Team

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