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COVID-Krise - Härtefallfonds Phase 2 - Update

Nachfolgend erhalten Sie ein Update zum Härtefallsfonds Phase 2. 

21-06-2021 | gstoettner-partner.at
  • Anspruch auf Unterstützungen auf den Härtefallfonds haben Einzelunternehmen bis zu 9 MitarbeiterInnen, neue Selbständige, Ein-Personen-Unternehmen (bspw. auch PflegerInnen) und freie Dienstnehmer. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer sind grundsätzlich antragsberechtigt (wenn die GmbH maximal 9 Vollzeitäquivalente beschäftigt und maximal 2 Mio € Umsatz oder Bilanzsumme aufweist). Voraussetzung für alle Anträge ist eine wirtschaftliche Bedrohung des Unternehmens durch COVID. Diese wirtschaftliche Bedrohung ist dann gegeben, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen (für zumindest einen Betrachtungszeitraum) vorliegt:
    • Betretungsverbot aufgrund von COVID oder
    • Umsatzeinbruch von zumindest 50% oder
    • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden (ACHTUNG: In dieser Rechnung dürfen auch angemessene private Kosten in Höhe von € 2.000,--/Monat [für Verheiratete € 3.000,--/Monat] angesetzt werden)

 

  • Unterstützungen nach dem Härtefallfonds (Phase 1 und Phase 2) können für maximal 15 Betrachtungszeiträume (= 15 Monate) beantragt werden. Der erste Betrachtungszeitraum läuft von 16.3.2020 bis 15.4.2020. Die weiteren Betrachtungszeiträume knüpfen jeweils daran an (16. bis 15. des nächsten Monats), sodass der letzte Betrachtungszeitraum von 16.5.2021 bis 15.6.2021 läuft. Von diesen 15 Betrachtungszeiträumen kann die Förderung für jeden Betrachtungszeitraum beantragt werden (eine Auswahl bestimmter Betrachtungszeiträume, so wie ursprünglich vorgesehen, entfällt somit gänzlich). Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein eigener Antrag zu stellen.

 

 

  • Bei Vorliegen der obigen Voraussetzungen beträgt die Unterstützung pro Betrachtungszeitraum mindestens € 1.100,-- und maximal € 2.600,-- (abhängig vom tatsächlichen Nettoeinkommensentgang sowie etwaig erzielten Nebeneinkünften).

 

  • ACHTUNG: Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Ausfallbonus, Umsatzersatz, Beihilfen zur COVID-Kurzarbeit sowie Unterstützungen im Zusammenhang mit der COVID-Investitionsprämie sind keine Nebeneinkünfte und daher nicht im Härtefallfondsantrag anzugeben. Dies führt dazu, dass bei vielen COVID-bedingt geschlossenen Unternehmen bzw. in gewissen Branchen für sehr viele Betrachtungszeiträume Härtefallfondsanträge möglich sind.

 

ACHTUNG: In der letzten Woche wurde politisch eine Verlängerung des Härtefallfonds in Phase 3 angekündigt. Phase 3 soll die Monate Juli bis September 2021 umfassen, Anträge sollen voraussichtlich ab 2.8.2021 gestellt werden können. Die monatliche Förderhöhe soll auf mindestens € 600,-- bis maximal € 2.000,-- reduziert werden. Die entsprechende Umsetzung bleibt abzuwarten.

 

Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Härtefallfonds unsere Unterstützung benötigen, bitten wir um entsprechende Info.

 

Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Ihr G&P-Team

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