Mo-Do:
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
BMD Mandantenportal

Immer Aktuell informiert

 

Ihr Terminwunsch

Ich bin damit einverstanden, dass Gstöttner & Partner Steuerberatung Gesellschaft m.b.H & Co. KG meine Daten bis auf Widerruf speichert und weiterverarbeitet.

Beschäftigungsbonus ab 01.07.17

Zur Förderung der Beschäftigung hat der Ministerrat die Eckpunkte des im Regierungsübereinkommen angekündigten Beschäftigungsbonus beschlossen. Der Boni gilt ab 1. Juli 2017 und dabei sollen 50 % der Lohnnebenkosten von neuen Beschäftigten für die Dauer von drei Jahren erstattet werden. 

21-03-2017 | gstoettner-partner.at

Der Boni steht nur für ZUSÄTZLICHE* vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu, wenn die eingestellte Person:

  • zuvor beim AMS arbeitslos gemeldet war, oder
  • ein Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung (z.B. Poly, HBLA, HAK, HAS, AHS oder Uni), oder
  • eine in Österreich bereits beschäftigt gewesene Person (Jobwechsler) eingestellt wird, oder
  • ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte besteht.

*INFO: Als Referenzwert für die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Arbeitsplätze gilt die Anzahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zwölf Monate vor der Antragstellung.

 

Um im den Genuss der Förderung zu kommen, müssen zumindest Beschäftigungsverhältnisse im Umfang eines "Vollzeitäquivalent" neu begründet werden UND die zusätzliche Beschäftigung muss zumindest sechs Monate andauern.

 

Zu den förderfähigen Lohnnebenkosten zählen folgende Dienstgeberbeiträge:

  • Sozialversicherungsbeiträge (SV)
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
  • Kommunalsteuer (KommSt)
  • Mitarbeitervorsorge (BV)

 

Eine Antragstellung soll ab 1. Juli 2017 möglich sein und hat vor Schaffung des ersten zu fördernden "neuen Vollzeitäquivalents" zu erfolgen. Die Abwicklung erfolgt durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Die Kosten für diese Förderung werden mit rund zwei Milliarden Euro beziffert.

 

 

 

+-