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Anspruchsverzinsung ab 1.10.2023

Mit dem nachfolgenden Newsletter möchten wir Sie über die sog. Anspruchsverzinsung der Finanzverwaltung ab 1. Oktober 2023 informieren.

01-10-2023 | gstoettner-partner.at

 

Ab1.10.2023 kommt die Anspruchsverzinsung der Finanzverwaltung für die Veranlagung 2022 (= die Steuererklärungen 2022) zur Anwendung. Das heißt: Ab 1.10.2023 werden Steuernachzahlungen bzw. Steuergutschriften für das Jahr 2022 von der Finanzverwaltung verzinst. Der aktuelle Zinssatz beträgt 5,88%. Wir empfehlen Ihnen daher, bei erwarteten Steuernachzahlungen eine sogenannte „Abschlagszahlung“ (= freiwillige Anzahlung in Höhe der erwarteten Nachzahlung) an das Finanzamt zu leisten, um diese Zinsenbelastung zu vermeiden. Sind jedoch Steuergutschriften zu erwarten können diese Anspruchszinsen durch bewusstes Nicht-Einreichen der Steuererklärungen auch ausgenutzt werden.

 

Weitere wissenswerte Facts im Zusammenhang mit der Anspruchsverzinsung:

  • Zu bezahlende Anspruchszinsen sind steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, erhaltene Anspruchszinsen sind „letztlich“ steuerfrei.
  • Wenn keine „Abschlagszahlungen“ bezahlt werden, läuft die Verzinsung für die Steuererklärungen 2022 von 1.10.2023 bis zum Bescheiddatum des entsprechenden Bescheides. Zinsen werden für max. 48 Monate berechnet. Zinsen unter € 50,-- werden nicht festgesetzt.
  • Damit die Finanzverwaltung „Abschlagszahlungen“ korrekt zuordnen kann, ist auf die Angabe eines entsprechenden Verwendungszweckes bei der Überweisung zu achten (z.B.: E 1-12/2022 oder K1-12/2022).
  • Bei abweichenden Wirtschafsjahren beginnt mit 1.10.2023 ebenfalls die Verzinsung für die Steuererklärungen 2022. Die Steuererklärungen 2022 sind die Steuererklärungen jenes Wirtschaftsjahres welches im Jahr 2022 geendet hat. Bei Bilanzstichtag per 28.2. werden bspw. damit ab 1.10.2023 etwaige Nachzahlungen/Gutschriften der Steuererklärungen per 28.2.2022 verzinst.

Wenn Sie Rückfragen zu Ihrer persönlichen Situation in Sachen „Anspruchsverzinsung“ haben, dann antworten Sie auf diesen Newsletter bitte an seiler@gstoettner-partner.at. Wir werden Ihre Frage zur Ihrem Anspruchszinsenstatus sehr rasch beantworten.

Ihr G&P-Team

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