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Aktionspaket zur Förderung der E-Mobilität

Ab 01.03.2017 läuft die Förderungsaktion "Elektromobilität". Für die Aktionspakete "E-PKW Betriebe" und "E-PKW Private" stehen in Summe 72 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Im Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden E-Zweiräder sowie PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- sowie Plug-In-Hybrid-Antrieben unterstützt. Ebenfalls gefördert wird die Errichtung von E-Ladeinfrastrukur.

27-02-2017 | gstoettner-partner.at

Ab 01.03.2017 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2017 nicht berücksichtigt werden können und die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Autohändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.500 bzw. 750 Euro (netto) pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden. Die Förderungsaktionen sind bis Ende 2018 vorgesehen bzw. solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen.

Die Kommunalkredit Public Consulting ist mit der Abwicklung beauftragt und stellt auf der Webseite www.umweltfoerderung.at Detailinformationen zu den Förderungsaktionen und -voraussetzungen sowie eine Übersicht der förderungsfähigen Fahrzeuge zur Verfügung.

Eine Voraussetzung für den Bezug der Förderung ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Dies wird anhand der Stromlieferverträge oder Verbrauchsabrechnungen, einer Bestätigung des Elektrizitätsversorgers oder durch den Nachweis der Anschaffung einer eigenen Stromerzeugungsanlage überprüft. So sollen die CO2-Effizienz und die positiven Umwelteffekte sichergestellt werden. Gebrauchtfahrzeuge sind von den Förderungsaktionen ausgenommen, da die begrenzten Förderungsmittel ausschließlich für das Inverkehrbringen von neuen Elektrofahrzeugen aufgewendet werden sollen.

 

WICHTIG: klimaaktiv mobil unterstützt viele andere Maßnahmen für klimafreundliche Mobilität

Infos zu allen klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie hier.

Mit dem klimaaktiv mobil Programm unterstützt das Umweltministerium Österreichs Betriebe, Flottenbetreiber, Städte, Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung umweltfreundlicher Mobilität durch kostenfreie Beratung und Förderungen. Die klimaaktiv mobil Schwerpunkte liegen neben Fuhrparkumstellungen auf alternative Fahrzeuge, auf umfassenden  Mobilitätskonzepten, Radverkehrsförderung, Mobilitätsmanagement und Einführung innovativer, bedarfsorientierter Mobilitätformen, umweltfreundlichen Logistikangeboten sowie Spritsparen.

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