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SV-Werte 2019

18-02-2019 | gstoettner-partner.at

 

Höchstbeitragsgrundlage in €

jährlich

monatlich

täglich

laufende Bezüge

----

5.220,00

174,00

Sonderzahlungen1)

10.440,00

----

----

Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

----

6.090,00

----

Geringfügigkeitsgrenze

----

446,81

 

 

Beitragssätze je Beitragsgruppe

gesamt

Dienstgeber-

Anteil

Dienstnehmer-Anteil

Arbeiter / Angestellte

 

 

 

Unfallversicherung

   1,20 %

  1,20 % 3)

----

Krankenversicherung

   7,65 %

  3,78 %

  3,87 %

Pensionsversicherung

 22,80 % 6)

12,55 %

10,25 %

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

   7,85 %

  3,85 %

  4,00 % 2)

Gesamt

 39,50 %

21,38 %

18,12 %

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

   1,53 %

  1,53 %

----

Freie Dienstnehmer

 

 

 

Unfallversicherung

   1,20 %

  1,20 % 3)

-----

Krankenversicherung

   7,65 %

  3,78 %

  3,87 %

Pensionsversicherung

 22,80 % 6)

12,55 %

10,25 %

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

   6,85 %

  3,35 %

  3,50 %2)

Gesamt

 38,50 %

20,88 %

17,62 %

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

   1,53 %

  1,53 %

-----

 

 

 

 

Auflösungsabgabe

Letztmalig im Jahr 2019

 

 

bei DG-Kündigung /einvernehmlicher Auflösung

 

131,00 €

----

 

 

 

 

Pensionisten

 

 

 

Krankenversicherung = gesamt

  5,10 %

-        

  5,10 %

Geringfügig Beschäftigte

 

bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze von 670,22 € 4)

bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5)

Arbeiter / Angestellte / Freie Dienstnehmer

 

17,60 %

14,12 %

BV-Beitrag („Abfertigung neu“)

 

1,53 %

----

 

Selbstversicherung (Opting In)

 

   63,07 € pm

1)    Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.

2)    Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis 1.681 € Null, über 1.681 € bis 1.834 €: 1 % und über 1.834 € bis 1.987 €: 2 %.

3)    entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten

4)    UV 1,2 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %

5)    zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage

6)     Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

 

 

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in €

gesamt

Dienstgeber

Dienstnehmer

Arbeiter/Angestellte

 

 

 

-       monatlich

2.061,90

1.116,04

945,86

-       jährlich (inklusive Sonderzahlungen)

28.710,00

15.572,35

13.137,65

Freie Dienstnehmer

 

 

 

-       monatlich

2.344,65

1.271,59

1.073,06

-       jährlich (ohne Sonderzahlungen)

28.135,80

15.259,08

12.876,72


1.       

Gewerbetreibende / sonstige Selbständige (GSVG / FSVG)

 

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in €

vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlage

vorläufige und endgültige

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV 1)

446,81

5.361,72

---------

-----------

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV

654,25

7.851,00

6.090,00

73.080,00

ab dem 3. Jahr – in der KV

446,81

5.361,72

6.090,00

73.080,00

ab dem 3. Jahr – in der PV

654,25

7.851,00

6.090,00

73.080,00

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne andere Einkünften 2)

446,81

5.361,72

6.090,00

73.080,00

1)       Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv 446,81 € pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.

2)       Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt seit 2016.

 

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2019):

 

Einkünfte aus versicherungspfl Tätigkeit lt Steuerbescheid 2016

+ in 2016 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge

= Summe

x 1,075 (Inflationsbereinigung)

/ Anzahl der Pflichtversicherungsmonate

 

Beitragssätze

Gewerbetreibende

FSVG

 

Sonstige Selbständige

Unfallversicherung pro Monat

  9,79 €

  9,79 €

  9,79 €

Krankenversicherung

  7,65 %

-----

  7,65 %

Pensionsversicherung

18,50 % 3)

20,0 %3)

18,50 %3)

Gesamt

26,15 %

20,0 %

26,15 %

BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)

  1,53 %

freiwillig

  1,53 %

3)       Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

 

Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV)

in € (ohne BV-Beitrag)

vorläufige

Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige

Höchstbeiträge

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger im 1. und 2. Jahr

165,01

1.980,13

1.170,62

14.047,44

ab dem 3. Jahr

165,01

1.980,13

1.602,33

19.227,96

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne andere Einkünfte

126,63

1.519,57

1.602,33

19.227,96

 

Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)

Seit 2018 beträgt der DB 3,9% der Bemessungsgrundlage (Arbeitslöhne an Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und wesentlich Beteiligte). Übersteigt die monatliche Bemessungsgrundlage € 1.460 nicht, so verringert sie sich um € 1.095.

 

Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)

Steiermark

Burgenland

Salzburg

Tirol

Wien

Kärnten

Vorarlberg

0,37 %

0,42 %

0,40 %

0,41 %

0,38 %

0,38 %

0,39 %

0,37 %

0,34 %

 

ausgleichstaxe 2019

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei

25 bis 99 Dienstnehmer

100 bis 399 Dienstnehmer

ab 400 Dienstnehmer

pm / pro 25 DN

262 €

368 €

391 €

 

 

+-