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GSVG - Neuigkeiten 2016

Für Neue Selbständige wurde die Mindestbeitragsgrundlage in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung von € 724,02 auf nunmehr € 415,72 (=Geringfügigkeitsgrenze) abgesenkt.   Für Gewerbetreibende erfolgte die Absenkung NUR im Bereich der Krankenversicherung.

Ab 2016 gibt es für Neue Selbständige nur mehr eine einheitliche Versicherungsgrenze von € 4.988,64 - egal, ob man neben der Selbständigkeit auch mit anderen Jobs Geld verdient oder nicht.

Um ab 2016 einen Beitragszuschlag zu vermeiden, kann man bei Überschreiten der Versicherungsgrenzen acht Wochen ab Ausstellung des Einkommenssteuerbescheides die Überschreitung der Versicherungsgrenze melden.

Die vorläufige Beitragsvorschreibung kann erstmals ab 2016 sowohl durch Herabsetzungs- als auch durch Hinaufsetzungsanträge an die aktuelle Geschäftsentwicklung angepasst werden.

Wenn Sie Ihre Beiträge lieber monatlich entrichten, können die Zahlungen ab 2016 monatlich bezahlt werden.

 

 

15-02-2016 | TH
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