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DSGVO - Datenschutz NEU ab 25.5.2018

Zum heutigen Inkrafttreten der DSGVO folgende Infos: In den letzten Tagen sollten Sie die Datenschutzerklärung unserer Kanzlei sowie unsere neuen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) erhalten haben.

25-05-2018 | gstoettner-partner.at

Wie ebenfalls im Zuge der Übermittlung der obigen Dokumente angekündigt, wird in der nächsten Woche eine Sonderausgabe unseres Kundenmagazins TAXtuell mit dem Schwerpunkt Datenschutz an Sie übermitteln werden.

 

Sollten Sie bis dahin Fragen zum Thema Datenschutz haben, können Sie sich entweder an Ihre/n Sachbearbeiter/in bzw. verantwortlichen Geschäftsführer wenden, oder aber uns unter der E-Mail-Adresse datenschutz@gstoettner-partner.at kontaktieren.

Vorab möchten wir Sie zudem darüber in Kenntnis setzen, dass die DSGVO alle Arbeitgeber verpflichtet, jeden seiner Mitarbeiter in transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form (schriftlich oder elektronisch) darüber zu informieren, welche Daten in welcher Weise über den Mitarbeiter verarbeitet werden (vgl Art 13f DSGVO => sog. Datenschutzerklärung gegenüber dem Mitarbeiter).

Weiters hat jeder Mitarbeiter personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihm ausschließlich aufgrund seiner berufsmäßigen Beschäftigung zugänglich werden, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der Daten besteht (Datengeheimnis gemäß § 6 Abs. 1 Datenschutzgesetz). Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter vertraglich zu verpflichten, personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen nur aufgrund von Anordnungen zu übermitteln und das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses einzuhalten (§ 6 Abs. 2 Datenschutzgesetz) (= Datenschutz-Verpflichtungserklärung gegenüber dem Arbeitnehmer).

Eine Vorlage dieser Erklärungen (Datenschutzerklärung gegenüber den Mitarbeitern sowie Datenschutz-Verpflichtungserklärung der Arbeitnehmer) finden Sie anbei.

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