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COVID-Krise - Update 11-12-20

Nachfolgend finden Sie wieder aktuelle Infos im Zusammenhang mit der COVID-Krise.

11-12-2020 | gstoettner-partner.at

 

  • Umsatzersatz: Wenn Ihr Betrieb von der behördlichen Schließung nach der COVID-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen ist bzw. war (wobei die Branchenabgrenzung im Sinne der ÖNACE-2008-Klassifikation vorzunehmen ist), dann haben Sie grundsätzlich wie folgt Anspruch auf Umsatzersatz:
  •  Umsatzersatz Phase 1 (Betriebsschließungen von 3.11.2020 bis 6.12.2020) – Beantragung bis 15.12.2020! Wenn wir für Sie insoweit noch tätig werden sollen, bitten wir um rasche Information!
  • Für Gastronomiebetriebe und Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, beträgt der Umsatzersatz 80% des aliquotierten Vorjahresumsatzes. Bei Handelsbetrieben beträgt die Staffelung 20% - 60% (vgl. Übersicht anbei).
  • Umsatzersatz Phase 2 (Betriebsschließungen ab 7.12.2020) – Beantragung von 16.12.2020 bis 15.1.2021 möglich => es ist eine neue, zusätzliche Beantragung notwendig.
    • Der Umsatzersatz für Phase 2 (vorwiegend Gastronomiebetriebe) beträgt 50% des aliquotierten Vorjahresumsatzes.
  • Zudem gilt im Zusammenhang mit dem Umsatzersatz, dass sich Ihr Unternehmen dazu verpflichtet für den Zeitraum, für welchen Sie einen Umsatzersatz erhalten, keine MitarbeiterInnen zu kündigen (=> keine Dienstgeberkündigungen).
  • Für Fragen zum Umsatzersatz wenden Sie sich bitte in unserem Haus an Herrn StB Stefan Wiesinger (wiesinger@gstoettner-partner.at).
  • Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5%: Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche soll der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 5% bis 31.12.2021 verlängert werden.
  • Ausbildungsverpflichtung für Lehrlinge in COVID-Kurzarbeit: In Phase 3 der COVID-Kurzarbeit besteht für die Lehrlinge grundsätzlich die Verpflichtung 50% der Ausfallstunden in Weiterbildung zu investieren. Aufgrund des andauernden Lockdowns wird diese Beschäftigungs- und Ausbildungspflicht zumindest bis 23.12.2020 aufgehoben.
  • Gutscheine Weihnachten: Da grundsätzlich heuer auf die Weihnachtsfeiern verzichtet werden muss, plant die Regierung eine Steuerbefreiung für Weihnachtsgutscheine, welche statt einer Weihnachtsfeier an die MitarbeiterInnen ausgegeben werden. Geplant ist, dass Gutscheine in Höhe von € 365,-- steuerfrei an die MitarbeiterInnen ausgegeben werden können.
  • COVID-Prämie: Achtung: Abgabenfreie Corona-Bonuszahlungen für Ihre MitarbeiterInnen (im Höchstausmaß von € 3.000,-- pro MitarbeiterIn) müssen noch im Dezember 2020 ausbezahlt werden, um die Abgabenfreiheit zu gewährleisten. Ab Jänner 2021 ausbezahlten COVID-Bonuszahlungen sind – Stand heute – nicht abgabenfrei.

 

Weiter möchten wir alle EinzelunternehmerInnen (inkl. nicht pauschalierte Geschäftsführer) und Mitunternehmerschaften, die 2020 einen Gewinn in Höhe von über € 30.000,-- erwarten auf den investiven Gewinnfreibetrag hinweisen (= Investition bis spätestens 31.12.2021). Wenn Sie in körperliche Wirtschaftsgüter investieren, weisen wir zudem auf die Möglichkeit der Investitionsprämie hin.

 

Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Ihr G&P-Team

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