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COVID-Hilfen - Update 20-12-2021

Nachfolgend möchten wir Sie aktuell wie folgt informieren:

20-12-2021 | gstoettner-partner.at

Gänzlich abgabenfreie COVID-Prämie für 2021:

Die Abgabenfreiheit von COVID-Prämien für 2021 wurde vergangenen Freitag vom Plenum des Nationalrats beschlossen und ist damit fix. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:

  • Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-Krise für das Kalenderjahr 2021 bis Februar 2022 geleistet werden, sind bis € 3.000,00 abgabenfrei.
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die COVID-Krise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (das heißt nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
  • Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, SV, KommSt, DB, DZ).
  • Die Prämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.

 

Härtefallfonds Phase 4:

Der Härtefallfonds ist eine Unterstützung für von COVID besonders betroffene Ein-Personen-Unternehmen, freien Dienstnehmern und Kleinstunternehmen für die Monate November 2021 bis März 2022, der die Folgen des neuerlichen Lockdown durch teilweisen Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen kompensieren soll.

 

Der Härtefallfonds Phase 4 ist wie folgt ausgestaltet:

  • Antragstellung: die Antragstellung muss zwingend mittels Handy-Signatur erfolgen (ein Antrag von uns als steuerliche Vertretung ist somit NICHT möglich).
  • Antragszeiträume: November 2021 bis März 2022, somit insgesamt fünf Anträge möglich
  • Förderhöhe: maximal € 2.000,- je Monat; Mindestförderhöhe von € 1.100,- im November und Dezember 2021 und € 600,- im Jänner, Februar und März 2022
  • Antragsvoraussetzung:
    • Umsatzausfall von mindestens 30 % in den Betrachtungszeiträumen November und Dezember 2021 (einzelne Betrachtung der Monate möglich)
    • Umsatzausfall von mindestens 40 % in den Betrachtungszeiträumen Jänner bis März 2022 (einzelne Betrachtung der Monate möglich)
    • oder die laufenden Kosten können im Betrachtungszeitraum nicht mehr gedeckt werden.

 

Betrachtungszeitraum

Vergleichszeitraum

Antrag möglich ab

 Antrag möglich bis

November 2021

November 2019

01.12.2021

02.05.2022

Dezember 2021

Dezember 2019

01.01.2022

02.05.2022

Jänner 2022

Jänner 2020

01.02.2022

02.05.2022

Februar 2022

Februar 2020

01.03.2022

02.05.2022

März 2022

März 2019

01.04.2022

02.05.2022

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.

 

Ihr G&P-Team

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