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Corona -eAMS, Kurzarbeit Berechnungstool, etc.

Sehr geehrte Klienten! Um die Abrechnung der Corona-Kurzarbeit möglichst effizient zu gestalten, haben wir eine Excel-Vorlage gebastelt. Weiters finden Sie wichtige Infos zum eAMS-Kono.

09-04-2020 | gstoettner-partner.at

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möchten wir Sie über folgende Sachverhalte informieren:

 

  • Abrechnung der Corona-Kurzarbeit: Die Umsetzung der Corona-Kurzarbeit in der Lohn- und Gehaltsverrechnung wird besonders arbeits- und kostenintensiv sein. Um die Abrechnung der Kurzarbeit möglichst effizient zu gestalten, haben wir intern ein Excel-Tool zur Berechnung der Ausfallstunden, welche für die monatliche Abrechnung mit dem AMS notwendig sind, erarbeitet.

Wir bitten Sie, uns durch die Verwendung dieser Excel-Vorlage im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung zu unterstützen (dies ist für uns eine Zeitersparnis und für Sie eine Kostenersparnis). Wenn Sie Corona-Kurzarbeit beantragt haben und wir die Lohnverrechnung für Sie machen dürfen, bekommen Sie in den nächsten Tagen von Ihrer zuständigen Personalverrechnerin, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten, ein vorausgefülltes Abrechnungstool.

Im Anhang übermitteln wir Ihnen, um sich mit dem Tool vertraut zu machen, ein Beispiel, in welchem ein Betrieb mit fünf Mitarbeitern (Abrechnung in Form von Stundenlohn/-gehalt) ab 1.4.2020 KUA beantragt hat. Von Ihnen wären die einzelnen Monate („Eintragung April“, „Eintragung Mai“ und „Eintragung Juni“) tageweise auszufüllen (gem. Ausfüllhilfe). Im Registerblatt „Übersicht“ werden dann automatisch die für das AMS notwendigen Berechnungen durchgeführt. Achtung: Dieses Abrechnungstool ersetzt nicht die Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen.

 

  • Einrichtung eines eAMS-Kontos: Für die laufende Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe ist beim AMS ein sog. eAMS-Konto einzurichten. Eine Beantragung ist mit dem beigefügten Formular (vgl. Anhang eAMS_Konto) möglich und hat bei einem Einzelunternehmer durch den Einzelunternehmer persönlich, bei einer GmbH durch den Geschäftsführer zu erfolgen. Bitte bei der Beantragung einen Firmenbuchauszug sowie einen Lichtbildausweis mitübermitteln. Die Beantragung hat bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle zu erfolgen. Die nach der Beantragung erteilten Zugangsdaten können Sie persönlich (kontaktlos) beim zuständigen AMS abholen. Wenn die Zugangsdaten nicht persönlich abgeholt werden, werden Sie Ihnen mittels RSa-Brief zugestellt. Nach Erteilung der Zugangsdaten können Sie als Super-User für Ihr eAMS-Konto weitere Rollen verteilen (das vom AMS übermittelte Vollmachtsformular muss somit nicht ausgefüllt werden). So können Sie bspw. uns als Ihre steuerliche Vertretung eine Power-User-Rolle einräumen, damit wir Sie in der Kommunikation mit dem AMS besser unterstützen können.

 

  • Wenn sich Ihre Mitarbeiter in Home-Office befinden, steht das Pendlerpauschale weiterhin in der bisherigen Höhe zu, auch wenn auf Grund der derzeitigen Krise die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nicht mehr zurückgelegt wird (wie dies auch bei einem Krankenstand der Fall wäre). Ebenso können die Zulagen und Zuschläge wie bisher weiterhin steuerfrei gezahlt werden.

 

  • Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krise haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Außergewöhnliches zu leisten. Werden sie dafür von ihrem Arbeitgeber zusätzlich entlohnt, soll dies steuerlich begünstigt werden. Daher sind Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 € steuerfrei. Die Befreiung sieht keine Einschränkung auf bestimmte (besonders gesundheitlich gefährdete) Berufsgruppen vor, allerdings muss es sich um zusätzliche Zulagen oder Bonuszahlungen handeln, die ausschließlich aufgrund der COVID-19-Krise geleistet werden und bisher nicht gewährt wurden. Belohnungen aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen sind daher nicht steuerfrei. Die Steuerbefreiung wurde im Rahmen der parlamentarischen Behandlung noch um eine Befreiung von der SV ergänzt (§ 49 Abs 3 Z 30 ASVG).

 

  • Hinsichtlich der Regelungen für die Corona-Risikogruppen übermitteln wir Ihnen anbei eine aktuelle Information (vgl .Anhang COVID-19-Risiko-Atteste). Hinsichtlich der weiteren diesbezüglichen Entwicklung werden wir Sie am Laufenden halten.

 

Für Rückfragen zu den oben angeführten Unterlagen steht Ihnen unser tolles Team wie immer sehr gerne zur Verfügung.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben trotz der ungewöhnlichen Situation Frohe Ostern.

Bleiben Sie gesund und diszipliniert, damit wir bald wieder zur Normalität zurückkehren können.

 

Ihr G&P-Team

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